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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Vertragsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Die Übernahme und Ausführung von Aufträgen erfolgt soweit nicht im Einzelfall eine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen ist, gleichfalls nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder, soweit eine solche nicht vorliegt, unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Von unserer schriftlichen Bestätigung abweichende Vereinbarung hat der Vertragspartner zu beweisen. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich nicht aus dem Text des Angebots eine zeitlich befristete Bindung ergibt.

1.2 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfalle einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Soweit wir nach dem Gesetz berechtigt sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, können wir pauschal 10 v. H. der Auftragssumme fordern; der Beweis eines höheren oder niederen Schadens bleibt sowohl dem Käufer als auch uns vorbehalten.

1.5 Wir behalten uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, falls uns infolge von behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse die Ausführung des Auftrages unmöglich wird.

1.6 Soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind, behalten wir uns im Rahmen des Nachstehenden das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Falle vor.

 

2. Eigentumsvorbehalt

2.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie etwaiger Nebenkosten, ferner bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, und bis zur Einlösung der vom Käufer in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks. Hält der Käufer einen vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorhergehender Ankündigung und Setzung einer letzten Zahlungsfrist von mindestens 10 Tagen die Ware zurückzufordern. Bei Zahlungseinstellung des Käufers entfällt die Verpflichtung zur Ankündigung und Fristsetzung.

2.2 Der Käufer ist berechtigt, die Waren bestimmungsgemäß zu verwenden und im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Dieses Recht entfällt mit Zahlungseinstellung des Käufers. Gerät der Käufer in Zahlungsrückstand, können wir diese Berechtigung widerrufen.

2.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wir behalten uns vor, Zuwiderhandlungen strafrechtlich zu ahnden. Über Pfändungen oder Beschlagnahmemaßnahmen von dritter Seite hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten.

2.4 Der Käufer tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes, ob verarbeitet oder unverarbeitet, hiermit bereits jetzt seine Forderung gegen den Erwerber in Höhe des Rechnungsbetrages ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Soweit die Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20 v.H. übersteigt, verpflichten wir uns zur Freigabe der Ware nach unserer Wahl. Soweit aufgrund des Eigentumsvorbehalts Ware von uns zurückgenommen wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung des Käufers bei Erteilung einer entsprechenden Gutschrift.

 

3. Lieferung

3.1 Lieferzeiten gelten nicht als Festtermine, es sei denn, dass diese ausdrücklich so bezeichnet sind. Termine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt und genannt, wobei wir einen normalen Ablauf der Fertigung zugrunde legen. Soweit dem keine abweichende Vereinbarung entgegensteht, beginnt die Lieferfrist erst nach vollständiger Klärung sämtlicher Einzelheiten, insbesondere technischer Details des uns erteilten Auftrags.

3.2 Soweit wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert werden, die wir nicht zu vertreten haben und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichgültig ob in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferern eingetreten – insbesondere höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

3.3 Ebenso verlängert sich die Lieferzeit angemessen, wenn nach Vertragsschluss der Käufer eine Änderung des Liefergegenstandes wünscht und wir dieser Änderung zustimmen.

3.4 Die Versendung an den von dem Käufer angegebenen Ort erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Verladung auf den Käufer über, auch wenn diese auf von uns gestellte Fahrzeuge erfolgt. Soweit die Versendung durch unsere Transportmittel erfolgt, richtet sich unsere Haftung nach dem Gesetz. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, uns Transportschäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und eine schriftliche Bestätigung des Transporteurs beizufügen. Falls der Käufer eine besondere Verpackung oder besondere Versandart wünscht, werden die auftretenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

3.5 Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind wir zur Teilleistung oder –lieferung berechtigt, soweit dem Käufer dies zumutbar ist. Teillieferungen sind vom Käufer abzunehmen und können jeweils als gesonderte Lieferungen abgerechnet werden.

 

4. Preise

4.1 Soweit für eine bestimmte Lieferung keine besondere Preisabsprache getroffen ist, gelten unsere Lieferpreise am Tage der Bestellung.

4.2 Für den Fall, dass die Leistung aus Gründen, die im Bereich des Kunden liegen, erst später als nach Ablauf von 4 Monaten nach der Bestellung erbracht werden kann, sind wir berechtigt, den am Liefertag gültigen Lieferpreis zu berechnen.

4.3 Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung.

4.4 Die Preise verstehen sich incl. der Kosten der Verpackung im üblichen Rahmen. Die Frachtkosten und Kosten der Versendung ab Auslieferung an das Versandunternehmen trägt der Käufer, auch soweit der Versand durch von uns gestellte Fahrzeuge erfolgt. Ebenso trägt er die Mehrkosten für Sonderwünsche betreffend die Lieferung wie z. B. Eilversand, Versicherung und Spezialverpackung.

4.5 Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

4.6 Werden nach Vertragsabschluss Sonderwünsche oder Änderungen vom Käufer verlangt, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. In diesem Fall können wir ohne spezifizierten Kostennachweis eine Verwaltungskostenpauschale von 60,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen; dem Käufer bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass durch die Änderung zusätzliche Kosten überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfange entstanden sind.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) mit Abzug von 2 % Skonto, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) netto Kasse ohne Abzug von Skonto zahlbar. Die Berechtigung zum Skontoabzug besteht nicht bei Zahlung durch Wechsel. Zahlungen durch Wechsel müssen gesondert vereinbart werden. In diesem Fall gehen die Kosten für Spesen und Diskontierung zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nur erfüllungshalber entgegen genommen.

5.2 Zahlt der Kunde innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen gemäß § 247 BGB sowie etwaigen weiteren Schaden geltend zu machen.

5.3 Wir können unser Einverständnis zu Teilzahlungen widerrufen und den gesamten Rechnungsbetrag fällig stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer zugesagten Rate länger als eine Woche in Verzug gerät.

5.4 Die Beanstandung einer Teilleistung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung der Zahlung des nicht beanstandeten Teils, es sei denn, dass dieser für den Kunden wertlos ist.

5.5 Ein Recht zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit anderen als rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen steht dem Kunden nicht zu.

5.6 Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, sind wir unbeschadet der Rechte aus §§ 320, 321 BGB auch berechtigt, an noch ausstehenden Lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Dies gilt auch für Lieferungen, die auf einer anderweitigen Bestellung beruhen. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, unbeschadet der Rechte aus § 326 BGB unsere Lieferung von Barzahlung Zug um Zug abhängig zu machen. Dem Kunden bleibt das Recht, die Barzahlungspflicht durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer inländischen Bank abzuwenden. Dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Befürchtung rechtfertigen, dass die fristgemäße Zahlung gefährdet ist. Das Recht des Kunden, durch Gestellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer inländischen Bank diese Verpflichtung abzuwenden, bleibt unberührt.

5.7 Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend der verursachten Verzögerung, falls der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät und wir deshalb die Rechte gemäß Ziff. 5.6 bis 5.8 geltend machen.

 

6. Ausführung der Leistung

6.1 Die gelieferten Waren entsprechen der angebotenen Qualität und gewährleisten eine funktionsgerechte Verwendung. Produktbeschreibungen in Prospekten sind keine zugesicherten Eigenschaften.

6.2 Abbildungen und Beschreibungen unserer Leistungen in Zeichnungen, Katalogen und dergleichen sind für die Ausführung nicht verbindlich. Änderungen in der Konstruktion und Ausführung sowie Abweichungen von Zeichnungen, Katalogen und dergleichen berechtigen nicht zu Reklamationen, es sei denn, dass sie dem Vertragszweck widersprechen. Das gleiche gilt für Strukturabweichungen in der Holzmaserung sowie geringfügige, auch materialbedingte Abweichungen in den Farbtönen.

6.3 Maß- und sonstige Toleranzen richten sich nach den jeweiligen DIN-Vorschriften, im Übrigen nach Handelsüblichkeit und dem jeweiligen Stand der Technik.

 

7. Muster, Zeichnungen, Sonderanfertigungen

7.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne unser Einverständnis weiter gegeben werden und vom Käufer nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden.

7.2 Musterstücke sind, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigungen sind stets käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

7.3 Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern oder ähnlicher Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.

7.4 Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

7.5 Für Ware, die bereits beim Käufer im Gebrauch war (Musterware) wird eine Wertminderung nach Gebrauchsüberlassung in Rechnung gestellt, die innerhalb des ersten Jahres 50 v. H. des Bestellpreises, danach 70 v. H. des Bestellpreises beträgt. Die Rücknahme beschädigter Musterware ist ausgeschlossen.

 

8. Gewährleistung

8.1 Der Käufer muss die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren, der Bestellung und auf Mangelhaftigkeit untersuchen. Erkannte oder erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar. Später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.

8.2 Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder von diesem beauftragte Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird keine Haftung übernommen, ebenso für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder von diesem beauftragte Dritte, es sei denn, im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht der Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Gesellschaft oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

8.3 Bei begründeten Mängeln steht uns nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jeweils innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu. Erfolgt keine Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder führt diese nicht zur Beseitigung des Mangels, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Weitergehende Ansprüche wie solche auf Schadenersatz, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Ersatz der Transportkosten bestehen nicht. Sofern eine Nachbesserung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgt, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Transportkosten.

8.4 Stellt sich heraus, dass ein zu beseitigender Mangel vom Käufer zu vertreten ist, sind wir berechtigt, dem Käufer unsere Nachbesserungsarbeiten und entstandenen Transportkosten in Rechnung zu stellen.

 

9. Haftung

9.1 Über die in Ziff. 8 aufgeführten Gewährleistungsansprüche hinaus übernehmen wir keine Haftung, auch nicht für Folgeschäden. Demzufolge sind ausgeschlossen alle vertraglichen Ansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden beim Vertragsschluss, es sei denn, der Schaden ist durch ein Organ oder einen leitenden Angestellten unserer Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

9.2 Ausgeschlossen sind des Weiteren alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus Produkthaftung, auch soweit sich diese gegen einen unserer Mitarbeiter richten, es sei denn, dass ein Organ unserer Gesellschaft, einen leitenden Angestellten oder im Falle der Inanspruchnahme eines Mitarbeiters diesen selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Ansprüche, soweit diese auf das Produkthaftungsgesetz gestützt werden.

9.3 Ist der Kunde Nichtkaufmann im Sinne von § 24 Ziff. 1 und 2 AGB-Gesetz, sind Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Ziffern nur insoweit ausgeschlossen, als uns oder unseren Erfüllungsgehilfen bezüglich des eingetretenen Schadens weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

 

10. Datenschutz

Der Käufer willigt ein, dass die von ihm übermittelten, personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Alle Verpflichtungen sind am Sitz unserer Gesellschaft zu erbringen, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Im kaufmännischen Verkehr (§ 24 Ziff. 1 und 2 AGB-Gesetz) wird als Gerichtsstand der Sitz unserer Gesellschaft vereinbart. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselforderungen. Hat der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Unternehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung betrifft sowohl die internationale wie auch die örtliche Zuständigkeit. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

 

12. Schlussbestimmungen

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.